2.000 Euro Strafe für Straßenblockaden: Klage gegen Berliner Polizei

21.2.2023

In einem Eilverfahren klagt ein Aktivist der Letzten Generation gegen das von der Polizei verhängte Klebeverbot und damit auch gegen das Bußgeld bei Verstößen. Dabei geht es um eine sogenannte Beschränkungsverfügung nach dem Versammlungsgesetz. Seit Ende November hat die Polizei gegen 17 Wiederholungstäter*innen, die mindestens acht Mal bei Blockaden dabei waren, Klebeverbote verhängt. Sie dürfen sich demnach ein halbes Jahr lang nicht mehr bei Klimablockaden festkleben – wer dagegen verstößt, dem droht ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro. Das Vorgehen der Berliner Polizei gegen Klimaaktivist*innenen wird nun vom Verwaltun​​gsgericht geprüft.

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin