Eilantrag stattgegeben: Carsharing-Anbieter erzielen Erfolg gegen Land Berlin

2.8.2022

​Wenn in Berlin im September das verschärfte Sondernutzungsrecht für öffentliche Straßen gilt, ist Carsharing zunächst nicht betroffen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem entsprechenden Eilantrag der Carsharing-Anbieter "We Share" und "Share Now" stattgegeben. Nach Ansicht der Richter*innen ist das Fahren und auch das Parken von Carsharing-Fahrzeugen eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen. Das neue Berliner Straßengesetz, das zum 1. September in Kraft treten soll, sieht bislang vor, dass das gewerbliche Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen unter die Sondernutzung fällt. Damit müssten die Anbieter*innen eine entsprechende Erlaubnis einholen, um ihre Fahrzeuge aufzustellen und zu vermieten. Zudem sollten sie Gebühren zahlen. Für E-Autos sind in der Novelle geringere Parkgebühren vorgesehen, um Anreize für sauberere Flotten zu schaffen. Außerdem war geplant, dass Carsharing-Unternehmen künftig mehr Autos auch in den Außenbezirken außerhalb des S-Bahnrings anbieten sollten. Auch dafür sollten Parkgebühren reduziert werden. Mit dem verschärften Gesetz will Berlin auch den Verleiher*innen von E-Scootern und Leihrädern strenge Regeln auferlegen. So soll gegen das ungeregelte Abstellen der Fahrzeuge vorgegangen werden.​​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin