Kürzung der EU-Gelder für Polen möglich

2.12.2021

Am 2. Dezember 2021 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Manuel Campos Sánchez-Bordona, entschieden, dass die Vorschriften, die die Auszahlung von EU-Mitteln von Fragen der Rechtsstaatlichkeit abhängig machen, rechtmäßig sind. Nach Ansicht des Generalanwalts sollten die Richter*innen die Klage Polens gegen den Rechtsstaatsmechanismus, die Polen im Mä​rz 2021 beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat, abweisen. Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass EU-Staaten Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch der Gelder droht. Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht bindend, es dient als eine Anregung. Die Entscheidung der Luxemburger Richter*innen wird in einigen Wochen erwartet.

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Quelle: Gazeta.pl, Warschau