Verfassungsgerichtshof Polens widersetzt sich der EU

14.7.2021

Der Gerichtshof der Europäischen Union forderte Polen am 14. Juli 2021 auf, die Vorschriften über die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs unverzüglich auszusetzen. In der Folge veröffentlichte der polnische Verfassungsgerichtshof einen Beschluss, in dem die EU-Entscheidung als verfassungswidrig erklärt wurde. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Forderung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sei. Das bedeutet, dass Polen der Forderung des EU-Gerichthofes nicht folgen und daher auch nicht die Tätigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofes aussetz​en muss. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes sorgte für politischen Wirbel und wird von vielen als Beginn eines "Polexits" angesehen.

Quelle: Gazeta.pl, Warschau